Die politischen Ereignisse zur Energieversorgung überschlagen sich seit mehreren Monaten. Häufig ergeben sich kurzfristig Änderungen durch neue politische Beschlüsse, die auch uns vor große Herausforderungen stellen, da die Umsetzungen mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden sind. Diese Veränderungen sind für uns im Vorfeld leider nicht absehbar. Die im Herbst 2022 eingeführten Energiepreisbremsen sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Damit auch Sie bei den häufigen gesetzlichen Änderungen stets gut informiert sind,
finden Sie hier alles über die aktuellen Themen und Neuerungen.
Stand 05.01.2024
Die aktuelle Preisentwicklung an den Energiemärkten stellt in ihrer Dramatik alles in Schatten, was die Energiebranche in den vergangenen Jahrzehnten erlebt hat. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie jetzt achten sollten!
Mit der Strompreisbremse werden 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches preislich gedeckelt. Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, zahlen dafür einen Arbeitspreis von 40 ct/kWh brutto.
Wer mehr als 80 Prozent verbraucht, zahlt für jede weitere Kilowattstunde den vollen, aktuellen Arbeits- und Grundpreis. Energiesparen lohnt sich - hier finden Sie unsere Energiespartipps.
Für Stromkundinnen und -kunden mit mehr als 30.000 kWh Stromverbrauch gilt folgende gesetzliche Regelung: Mit der Strompreisbremse wurde
eine Deckelung Ihres Energiepreises auf 13
Ct/kWh(vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich
veranlasster Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer) für die ersten 70%
Ihres voraussichtlichen Strombedarfs für 2023 (Entlastungskontingent)
beschlossen.
Der zugrundeliegende Stromverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauch oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.
Die erste Berechnung der Strompreisbremse erfolgt im März. Rückwirkend wird dann auch der Januar- und Februarverbrauch 2023 berücksichtigt. Die Regelung gilt zunächst für das Jahr 2023.
Wenn Sie weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, erhalten Sie 80 Prozent Ihres prognostizierten Stromverbrauches zu einem garantierten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde.
Wenn Sie einen Arbeitspreis haben, der unter 40 ct/kWh liegt, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch den vertraglich vereinbarten Preis.
Der Strompreis in Europa wird aktuell vor allem von teuren Gaskraftwerken bestimmt, die zur Stromproduktion genutzt werden. Da der Gaspreis stark gestiegen ist, ist auch Strom teurer geworden. Das liegt daran, dass sich der Strompreis nach der teuersten Energiequelle richtet (die sog. „Merit Order“), die zur Produktion benötigt wird.
Aufgrund unserer langfristigen Einkaufsstrategie konnten wir den Preis für unsere Kunden, trotz der turbulenten Marktentwicklung, seit knapp 2 Jahren konstant halten und Sie vor den explodierenden Kosten schützen. Aufgrund der aktuellen Marktentwicklung und der Anpassung der staatlich regulierten Netzentgelte ist dies nun leider nicht mehr möglich. Eine Preissteigerung ist daher für uns unvermeidlich.
Die EEG-Umlage wurde zum 01.07.2022 gesenkt und wird zum 01.01.2023 komplett abgeschafft. Dies werden wir in Ihrer Abrechnung selbstverständlich berücksichtigen. Des Weiteren hat die Bundesregierung für den Zeitraum Januar 2023 bis April 2024 die Strompreisbremse beschlossen. Dadurch wird der Strompreis anteilig (80 Prozent des Vorjahresverbrauchs) für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
Natürlich steht es Ihnen frei zu widersprechen, daraus würden sich allerdings keine rechtlichen Konsequenzen ergeben. Ihr Widerspruch wird dann als Verbraucherbeschwerde im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ausgelegt. Zu ihrem Verständnis: Die Anpassung des Arbeitspreises erfolgt aufgrund der erheblich gestiegenen Beschaffungskosten an den Energiemärkten. Demnach ist eine Preiserhöhung nach § 39 des StromPBG (Strompreisbremsengesetz) zulässig. Da wir ausschließlich der gestiegenen Einkaufspreise und die staatlichen Umlagen an unsere Kunden weitergeben, entsprechen die Preisanpassungen außerdem der Billigkeit gemäß § 315 BGB.
Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen und politischen Entscheidungen, die die Energieversorgung betreffen, bieten beispielsweise die Webseiten der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (www.bmwk.de).
Die Gaspreisbremse deckelt 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches preislich bei 12 Cent brutto pro Kilowattstunde. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse. Diese Regelung gilt für alle Netzabnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von 1,5 Millionen kWh. In der Regel fallen Privathaushalte darunter. Jede weitere Kilowattstunde wird mit dem vertraglichen Tarifpreis berechnet.
Der zugrundeliegende Gasverbrauch entspricht entweder dem durch den Wärmelieferanten prognostizierten Jahresverbrauch mit Stand September 2022 (liegt dieser bspw. aufgrund eines Umzugs nicht vor, dann gilt die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers) oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.
Die erste Berechnung der Gaspreisbremse erfolgt im März. Rückwirkend werden dann auch der Verbrauch des Januars und Februars 2023 berücksichtigt. Die Regelung gilt zunächst für das Jahr 2023.
Wenn Sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, erhalten Sie 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches zu einem garantierten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde.
Wenn Sie einen vertraglichen Arbeitspreis haben, der unter 12 Cent pro Kilowattstunde liegt, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch diesen vereinbarten Preis.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an Ihre Hausverwaltung. In der Regel wird die Entlastung über Ihre Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.
Die Gaspreisbremse wurde am 15.12.2022 durch den Bundestag gebilligt und startet im März 2023. Die Monate Januar und Februar werden aber rückwirkend berücksichtigt.
Die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% für Erdgas wurde zum 01.10.2022 bis zum 31. März 2024 beschlossen. Besonders positiv: Wir möchten Sie weiter entlasten! Für den gesamten Erdgasverbrauch im Jahr 2022 wird nur die reduzierte Mehrwertsteuer berechnet.
Wenn Sie bereits vor dem 01.10.2022 von uns versorgt wurden, wird der gesamte Erdgasverbrauch für 2022 mit 7% besteuert. Sie profitieren dann auch in den Monaten vor dem 01.10.2022 von der reduzierten Mehrwertsteuer.
Die Gasbeschaffungsumlage wurde vom Gesetzgeber rückwirkend aufgehoben und ist damit nicht Bestandteil Ihres Gaspreises. Diese Entlastung geben wir gerne vollumfänglich an Sie weiter.
Sowohl Gasspeicher-, als auch die Bilanzierungsumlage haben weiterhin Bestand, wirken sich aber nur geringfügig auf Ihre Gaskosten aus.
Ja, aufgrund der derzeitigen Gaskrise und einhergehender Inflation werden sich die staatlich regulierten Netznutzungsentgelte ab dem 01.01.2023 erhöhen. Diese entstehenden Mehrkosten müssen wir an unsere Kunden weitergeben. Auch wenn die Netzentgelte steigen, überwiegen doch die Entlastungen durch die Maßnahmen der Bundesregierung.
Natürlich steht es Ihnen frei zu widersprechen, daraus würden sich allerdings keine rechtlichen Konsequenzen ergeben. Ihr Widerspruch wird dann als Verbraucherbeschwerde im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ausgelegt. Zu ihrem Verständnis: Die Anpassung des Arbeitspreises erfolgt aufgrund der erheblich gestiegenen Beschaffungskosten an den Energiemärkten. Demnach ist eine Preiserhöhung nach § 27 des EWPBG (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz) zulässig. Da wir ausschließlich der gestiegenen Einkaufspreise und die staatlichen Umlagen an unsere Kunden weitergeben, entsprechen die Preisanpassungen außerdem der Billigkeit gemäß § 315 BGB.
Weitere Informationen zu aktuellen Entwicklungen und politischen Entscheidungen, die die Energieversorgung betreffen, bieten beispielsweise die Webseiten der Bundesnetzagentur ( www.bundesnetzagentur.de ) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ( www.bmwk.de ).
Mit der Wärmepreisbremse werden 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches preislich gedeckelt. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu.
Für alle Netzabnahmestellen, die maximal einen Jahresverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden haben, sind das 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde (ct/kWh). In der Regel fallen Privathaushalte darunter.
Die Wärmepreisbremse deckelt 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches preislich bei 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse. Diese Regelung gilt für alle Netzabnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von 1,5 Millionen kWh. In der Regel fallen Privathaushalte darunter. Jede weitere Kilowattstunde wird mit dem vertraglichen Tarifpreis berechnet.
Der zugrundliegende Wärmeverbrauch entspricht entweder dem durch den Wärmelieferanten prognostizierten Jahresverbrauch mit Stand September 2022 oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.
Die erste Berechnung der Wärmepreisbremse erfolgt im März. Rückwirkend werden dann auch der Verbrauch des Januars und Februars 2023 berücksichtigt. Die Regelung gilt zunächst für das Jahr 2023. Die Regierung plant, sie bis einschließlich April 2024 zu verlängern.
Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir Sie rechtzeitig bis spätestens 1. März 2023.
Wenn Sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Wärme im Jahr verbrauchen, erhalten Sie 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches zu einem garantierten Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
Wenn Sie einen Arbeitspreis vereinbart haben, der unter 9,5 Cent pro Kilowattstunde liegt, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch diesen vereinbarten Preis.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an Ihre Hausverwaltung. Im Regel wird die Entlastung über Ihre Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.
Mit unserem Gas-Spar-Tacho erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem aktuellen Gasverbrauch.
Unser Tool liefert Ihnen schnell eine unverbindliche Einschätzung zu Ihrem aktuellen Verbrauch. Grundlage bilden hierfür die statistischen Daten eines durchschnittlichen Gasverbrauchs einer Heizzentrale, die sowohl für die Wärme- als auch für die Warmwassererzeugung genutzt wird.
Wenn Ihre Warmwassererzeugung durch einen Durchlauferhitzer erfolgt, sind die Werte für Sie leider nicht nutzbar.
Wichtig für Sie: Die durch das Tool ermittelte Prognose ist eine Einschätzung. Sie liefert Ihnen keine verbindliche Analyse zu Ihrem zukünftigen Verbrauch.
Unser Tool berechnet zunächst den Verbrauch aus dem letzten Abrechnungsjahr (z.B. November 2021 bis Oktober 2022). Dadurch ergibt sich ein durchschnittlicher Verbrauch pro Jahr. Dieser wird über die Monate entsprechend aufgeteilt. Denn zum Beispiel wird im Dezember viel Wärme erzeugt, im Juli dagegen nur Warmwasser.
Dieser Wert wird nun mit Ihrem aktuellen Zählerstand abgeglichen und entsprechend mit der durchschnittlichen Jahresverbrauchskurve abgeglichen. Daraus ergibt sich ein Vergleich zu Ihrem aktuellen Verbrauch (durch den aktuellen Zählerstand ermittelt) und dem prognostizierten Verbrauch.
Somit können Sie erkennen, ob Sie bereits Gas einsparen konnten. Grundlage bildet die folgende monatliche Verbrauchsverteilung:
Januar | 16 % |
Februar | 13 % |
März | 13 % |
April | 8 % |
Mai | 4 % |
Juni | 2 % |
Juli | 2 % |
August | 2 % |
September | 5 % |
Oktober | 8 % |
November | 12 % |
Dezember | 16 % |
Der Gaszähler erfasst einen Verbrauch immer in Kubikmetern. Dieser wird mit Hilfe der Zustandszahl und dem Abrechnungsbrennwert multipliziert. Diese Werte sind jedoch nicht einheitlich in Deutschland. Generell gilt der folgende Daumenwert: 1m³ sind ungefähr 10 kWh. Der exakte Wert wird am Ende der Abrechnungsperiode durch uns berechnet, wenn dieser die notwendigen Kennzahlen vom Netzbetreiber erhält.
Nein. Der Rechner kann leider nicht Ihr echtes Verbrauchsverhalten erkennen. Zudem kommen die aktuellen Gaspreisentwicklungen sowie die zusätzlichen Gasumlagen, die jederzeit eine Preisanpassung und somit zu höheren Kosten trotz sinkendem Verbrauch führen können.
Unser Tool gibt Ihnen eine grobe Einschätzung, wie sich Ihr aktueller Verbrauch zur letzten Abrechnungsperiode entwickelt hat und soll Ihnen dabei helfen, Ihre eingesparte Energie sichtbar zu machen.
Die Zählerstände Ihres letzten Abrechnungszeitraums finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung.
Achtung: Bitte entnehmen Sie der Abrechnung nur die Zählerstände in m³ und nicht die ermittelten kWh.
Zusätzlich benötigen Sie noch den aktuellen Zählerstand. Den können Sie direkt an Ihrem Gaszähler ablesen. Hier bitte nur die schwarzen Zahlenwerte verwenden.
Als unser Kunde haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre letzte Abrechnung im Online-Kundenportal nachzuschauen. Hier gelangen Sie direkt dorthin.
Ihre Daten werden nicht gespeichert oder anderweitig weiterverarbeitet. Das Tool soll Ihnen nur beim Energiesparen helfen.
Wenn Sie uns Zwischenstände übermitteln möchten, nutzen Sie bitte unser Online-Kundenportal. Hier können Sie auch die Abschläge entsprechend anpassen.