Von L-Gas zu H-Gas: wir machen das

Erdgas Umstellung

Als Ihr Heimatversorger wollen wir sicherstellen, dass Sie auch in Zukunft sicher und zuverlässig mit Erdgas versorgt sind. Dazu müssen alle Gasgeräte wie Boiler, Heizungen oder Gasherde an die neue Gasart H-Gas angepasst werden. Alle Maßnahmen zur Umstellung werden von Ihren Stadtwerken Iserlohn organisiert und von regionalen Fachunternehmen durchgeführt. 

Hier erfahren Sie alles, was Sie über die große Gasumstellung wissen müssen.

Das neue Gas kommt. Wir bereiten Sie vor.

Für Störungen nach einer Umstellung oder Terminverschiebung zur Gasgeräteanpassung errreichen Sie das Erdgasbüro unter 02371/807–1555.

Um Rückfragen und Terminanfragen rund um die Öffnungen von Gaszählern nach Sperrungen zur L/H-Gas-Umstellung schneller bearbeiten zu können, haben wir folgende Telefonnummer für Sie eingerichtet: 
02371/807-1681. Hier werden alle Fragen rund um Zähleröffnungen beantwortet sowie Termine vereinbart.

Bitte nutzen Sie folgende E-Mail-Adresse für Inbetriebsetzungsanträge zur Zähleröffnung auf Grund der L/H-Gas-Umstellung und Anfragen per Mail:
gaszaehleröffnung2023@stadtwerke-iserlohn.de

Warum die Umstellung nötig ist

Bisher strömt durch die Gasleitungen in Iserlohn das sogenannte L-Gas. Gefördert wird es in den Niederlanden. Jedoch werden die Förderquellen dort schon bald erschöpft sein und L-Gas wird uns in Zukunft nicht mehr unbegrenzt zur Verfügung stehen. Deshalb werden in den kommenden Jahren alle mit L-Gas versorgten deutschen Bundesgebiete (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen-Anhalt, Bremen) Schritt für Schritt auf eine andere Gasart – H-Gas – umgestellt.

Damit auch in Zukunft ihre Gasgeräte wie Boiler, Heizungen oder Gasherde problemlos weiter mit Erdgas betrieben werden können, müssen diese auf die neue Gasart H-Gas angepasst werden. H-Gas unterscheidet sich in seiner chemischen Zusammensetzung und seinem Brennwert von L-Gas. Das macht eine technische Anpassung aller Gasgeräte zwingend notwendig. Im Stadtgebiet von Iserlohn und in Nachrodt-Wiblingwerde sind nach Schätzung der Stadtwerke Iserlohn ca. 27.000 Gasversorgungsgeräte davon betroffen.

Weiterführende Informationen zur Erdgasumstellung finden Sie auch unter: 
www.erdgas-umstellung.de

Wie die Umstellung abläuft

Damit die Umstellung Ihrer Gasgeräte problemlos von statten geht, erfolgt der Umstellungsprozess in drei Schritten:

Informationsphase

Ab dem 31.05.2021 haben wir unsere Kunden darüber informiert, zu welchen Terminen die Fachinstallateure Zugriff auf Ihre Gasgeräte benötigen.

Erhebungsphase

Erste Besuche finden seit dem 01.08.2021 durch von uns beauftragte Fachunternehmen statt. Sie sichten hierbei Ihre Gasgeräte und bestellen im Nachgang ggf. nötige Ersatzteile.

Anpassungsphase

Ein zweiter Besuch erfolgt seit dem 02.01.2023. Nun stellen die Fachinstallateure.Ihre Gasgeräte auf den Betrieb mit H-Gas ein. Ggf. müssen einzelne Gerätebauteile ausgetauscht werden. 

Was wir für Sie tun

Die Umstellung von L-Gas auf H-Gas ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie betrifft alle Haushalte oder Gewerbe, die über mit Erdgas betriebene Geräte verfügen. Die Organisation der Umstellung übernehmen wir für Sie – das gilt auch, wenn Sie Ihr Gas von einem anderen Anbieter beziehen. Wir informieren Sie rechtzeitig per Post über die Termine, zu denen die Fachinstallateure Zugriff auf Ihre Gasgeräte benötigen. Grundsätzlich fallen für Sie dabei keine Kosten an.

Beispiel Brennwert-Vergleich

Verfügbarer und effizienter

H-Gas ist in ausreichender Menge für die nächsten Jahrzehnte vorhanden. Durch den höheren Methangehalt besitzt es einen höheren Brennwert und ist somit effizienter als L-Gas.

Die Gasumstellung einfach erklärt

Ein kurzer Erklärfilm klärt kurz und anschaulich über die Hintergründe der Umstellung von L- auf H-Gas auf.

Der Ablauf kurz erläutert

Was, wann und wie? Für alle, die es genau wissen wollen, lässt dieser Erklärfilm keine Fragen mehr offen.

Häufige Fragen kurz beantwortet

Warum wird das Gas umgestellt?

Aktuell werden in Iserlohn die Haushalte mit L-Gas versorgt. Da in Deutschland die Förderung von L-Gas immer weiter zurückgeht und um Ihre Versorgung weiterhin sicherzustellen, muss eine Umstellung auf H-Gas erfolgen. Das bedeutet, dass wir unser Gasnetz umstellen und alle angeschlossenen Gasverbrauchsgeräte anpassen werden.

Was bedeutet L- bzw. H-Gas?

Der wesentliche Unterschied der Gasarten ist die Energiedichte (Brennwert). Das "L-Gas" (Low calorific gas) hat einen geringeren Methangehalt und damit einen geringeren Brennwert als das "H-Gas" (High calorific gas).

Fallen Kosten für die Umstellung an?

Grundsätzlich fallen keine einmaligen Kosten für die Umstellung an. 

Was passiert bei der Umstellung auf H-Gas?

Zunächst müssen alle Geräte in Haushalten und Gewerbebetrieben für die Umstellung erfasst werden. Die relevanten Eigenschaften werden dabei vermerkt, um die Anpassung optimal vorzubereiten. Anschließend wird Ihr Gerät umgestellt, indem Düsen in der Heizung ausgetauscht werden.

Kann ich der Umstellung widersprechen?

Da die Umstellung gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es keine Möglichkeit der Umstellung zu widersprechen. Die Umstellung erfolgt, damit die Gasgeräte sicher und effizient arbeiten können.

Wann wird mein Gerät umgestellt?

Die Umstellung erfolgt ab 2023. Die genauen Termine werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.

Muss ich selbst aktiv werden?

Nein. Wir werden Sie rechtzeitig und individuell mit weiteren Informationen und einem Termin zur Umstellung informieren.

Wenn ich mein altes Gasgerät durch ein neues ersetzen möchte, werden dann meine Kosten erstattet?

Entscheiden Sie sich im Rahmen der Erdgasumstellung dafür, ein altes Gasgerät durch ein Neugerät zu ersetzen, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € pro Gerät.

Bedingungen für die Kostenerstattung:
Eine Kostenerstattung für die Anschaffung eines Neugerätes ist nur möglich, wenn Sie Eigentümer des Gerätes sind und das Neugerät im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss. Die ordnungsgemäße Verwendung Ihres alten Gasverbrauchsgeräts sowie die nicht mehr notwendige Anpassung Ihres Neugeräts müssen vollständig nachgewiesen werden. Ebenso wird ein Beleg darüber benötigt, dass das Neugerät weniger als 2 Jahre vor dem Schalttermin und vor der notwendigen Anpassung des alten Gasverbrauchsgeräts installiert wurde. Für die Nachweise verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular (siehe Downloadbereich unten). Der Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € ist in der Regel mit anderen Förderungen/Finanzierungen kombinierbar.


Kostenerstattung nach GasGKErstV (Gasgerätekostenerstattungsverordnung)

Bedingungen für die Kostenerstattung:
Der Kostenerstattungsanspruch nach GasGKErstV für technisch nicht anpassbare Gasgeräte greift zusätzlich zum Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG. Die Bedingungen für den Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG müssen daher ebenfalls erfüllt sein. Zudem gilt der Anspruch nach GasGKErstV nur für Gasgeräte, die zur Beheizung von Räumen in der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung eingesetzt werden. Die Höhe des Kostenerstattungsanspruchs nach der GasGKErstV ist gestaffelt und bemisst sich nach dem Alter des Gasgeräts:

  • Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins nicht älter als zehn Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i.H.v. 500 €.
  • Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als zehn Jahre, aber nicht älter als 20 Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i.H.v. 250 €.
  • Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als 20 Jahre, aber nicht älter als 25 Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i.H.v. 100 €.

Der Eigentümer hat das Alter des Gasgeräts nachzuweisen. Dieses ist in der Regel anhand des Typschilds des Gasgeräts zu bestimmen. Der Kostenerstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn das Neugerät nach Feststellung der Nicht-Anpassbarkeit durch den Netzbetreiber und vor dem technischen Umstellungstermin installiert wird. Für die Nachweise verwenden Sie bitte das entsprechende pdf-Antragsformular hier auf dieser Seite.

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Weitere Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung