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Fragen zu Ihrer Rechnung und Ihrem Verbrauch?

Hier gibt es Antworten

Wann kommt meine Schlussrechnung?

Sicher haben Sie sich schon gefragt, ob Sie die aktuell ausstehende Schlussrechnung noch von uns erwarten können und wann das der Fall sein wird. Wir möchten Sie informieren, dass es zu unserem Bedauern noch zu Verzögerungen kommt. Der Grund liegt schlicht in Anpassungen unserer Abrechnungssysteme an die Regularien der Energiepreisbremsen, die noch nicht vollständig abgeschlossen sind.

Das Gute ist: Sie brauchen nichts zu unternehmen.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld und sehen Sie uns diese Verzögerung nach.

Die häufigsten Fragen und Antworten

Wo erhalte ich Informationen zu der Preisbremse & den weiteren Entlastungspaketen?

Hier gibt es weitere Informationen zu der Preisbremse & den weiteren Entlastungspaketen

Warum wird die EEG-Umlage nicht mit meinem gesamten Stromverbrauch aus 2022 berechnet?

Die EEG-Umlage wurde zum 01.07.2022 auf 0,00 Cent/kWh gesenkt und wird zum 01.01.2023 komplett abgeschafft. Dies wurde in Ihrer Abrechnung selbstverständlich berücksichtigen, sodass Ihr Verbrauch bis zum 30.06.2022 mit 3,723 Cent/kWh (netto) berechnet wurde und der restliche Verbrauch nicht.

Warum werden meine Erdgas- bzw. Wärmekosten mit einer MwSt von 7% besteuert und dies sogar für das gesamte Jahr 2022?

Die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% für Erdgas und Wärme wurde zum 01.10.2022 bis zum 31. März 2024 beschlossen. Besonders positiv: Wenn Sie bereits vor dem 01.10.2022 von uns versorgt wurden, wird der gesamte Erdgasverbrauch für 2022 mit 7% besteuert. Sie profitieren dann auch in den Monaten vor dem 01.10.2022 von der reduzierten Mehrwertsteuer.

Wie wurde die Dezember-Soforthilfe für Erdgas und Wärme in meiner Rechnung berücksichtigt?

Als Ihr Erdgas-/Wärmelieferant möchten wir, die Stadtwerke Iserlohn, Sie darüber informieren, dass private Verbraucher und Unternehmen aufgrund der aktuellen Marktlage mit stark steigenden Preisen für Gas/Wärme rechnen und planen müssen. Der Staat möchte daher die teilweise erheblichen Mehrbelastungen abfedern. Deshalb erhalten viele Erdgas-/Wärmekunden eine Dezember-Soforthilfe.

Wer erhält die Soforthilfe?

Die Die Dezember-Soforthilfe erhalten fast alle Erdgas-/Wärme-Kunden der Stadtwerke Iserlohn.

Keine Dezember-Soforthilfe (Ausnahme) nach dem ESWG erhalten folgende Kundengruppen: 

  • Letztverbraucher für Entnahmestellen mit einer registrierenden Leistungsmessung (RLM-Kunde), an denen ein Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 Kilowattstunden entsteht,
  • Letztverbraucher für Entnahmestellen, soweit sie dort Erdgas für den kommerziellen Betrieb von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen beziehen, oder
  • Letztverbraucher, die zugelassene Krankenhäuser sind.

Die obigen Kundengruppen erhalten dennoch Dezember-Soforthilfe (keine Geltung der Ausnahme), wenn sie:

  • als Wohnraumvermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft das Erdgas an der Entnahmestelle weit überwiegend im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes beziehen
  • als spezifische soziale Einrichtungen
  • zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen,
  • staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein organisiert sind oder
  • Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind

Wichtiger Hinweis: 
Sind Sie RLM-Kunde mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh, müssen Sie uns bis zum 31. Dezember 2022 in Textform (z.B. per E-Mail) darlegen, dass Sie den Entlastungsberechtigten angehören. Andernfalls entfällt der Anspruch auf Dezember-Soforthilfe.

Wie hoch ist die Dezember-Soforthilfe?

Entlastungsbetrag für Standard-Lastprofilkunden – das sind im Wesentlichen Privathaushalte und kleine Unternehmen:

Hier berechnet sich der Entlastungsbetrag aus der

  • Jahresverbrauchsmenge*, die wir im September 2022 für Ihre Belieferung prognostiziert haben
  • geteilt durch 12
  • multipliziert mit dem Arbeitspreis, der für Ihre Lieferung Stand 1. Dezember 2022 vereinbart ist

zzgl.

  • allen anderen Preiselementen, soweit diese nach dem Erdgasliefervertrag anteilig für den Monat Dezember 2022 anfallen.

Bitte beachten Sie, dass die meisten unserer Kunden nur 11 Abschläge zahlen, sodass die gesetzliche Vorgabe auf ein 1/12 des prognostizierten Jahresmenge zu gehen, der Entlastungsbetrag von Ihren bisherigen Abschlagsbeträgen etwas abweichen kann.

Entlastungsbetrag für RLM - Kunden:
Die Berechnung erfolgt im Wesentlichen wie bei Standard – Lastprofilkunden. Allerdings ist anstelle der Prognosemenge aus September 2022 die für die Zeit November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 entnommene gemessene Menge anzusetzen**.

* ggf. einem Ersatzwert, wenn uns dieser Wert nicht vorliegen sollte
** ggf. einem Ersatzwert, wenn uns dieser Wert nicht vorliegen sollte

Warum weicht die Dezember-Soforthilfe von meinen bisherigen in 2022 gezahlten Abschlägen ab?

Bitte beachten Sie, dass die meisten unserer Kunden nur 11 Abschläge zahlen, sodass die gesetzliche Vorgabe auf ein 1/12 des prognostizierten Jahresmenge zu gehen, der Entlastungsbetrag von Ihren bisherigen Abschlagsbeträgen etwas abweichen kann.

Wie bekomme ich mein Guthaben ausgezahlt?

Für eine problemlose Auszahlung Ihres Guthabens benötigen wir Ihre Bankverbindung. Falls wir Ihre Bankdaten nicht haben, können Sie uns diese in unserem Kundenportal mitteilen.

Warum kann mein Abschlag trotz Guthaben steigen?

Auch bei einer Guthabenauszahlung kann aufgrund von gestiegenen Preisen der neue Abschlag für das kommende Jahr aufgrund der Preisanpassung für Gas vom 01.10.2022 und 01.01.2023 sowie der Preisanpassung für Strom vom 01.01.2023 steigen. 

Wie erkenne ich ein Guthaben auf meiner Rechnung?

Guthaben sind mit einem Minus vor dem Rechnungsbetrag gekennzeichnet. Siehe auch unsere Erläuterungen zur Rechnung, Seite 1, Punkt 7.

Wo finde ich die Gesamtforderung/Restforderung?

Die Gesamtforderung oder auch Ihr Gesamtguthaben finden Sie auf dem ersten Rechnungsblatt ganz unten. Siehe auch unsere Erläuterungen zur Rechnung, Seite 1, Punkt 9.

Warum beginnt mein neuer Abschlagsplan erst ab Februar 2023?

Der Januar ist bei uns aus abrechnungstechnischen Gründen abschlagsfrei, das heißt: Sie zahlen bei uns nur 11 Abschläge auf ein gesamtes Jahr gesehen.

Was passiert wenn ich im Januar dennoch eine Zahlung tätige?

Alle gezahlten Beträge die bis zur Rechnungserstellung auf das Vertragskonto des Kunden eingehen werden in der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt

Diese Beträge finden sie unter „Sonstige Zahlungen“. Siehe dazu unsere Erläuterungen zur Rechnung, Seite 1, Punkt 5 sowie Seite 2, Punkt 1.

Wo finde ich meine in 2022 gezahlten Abschläge?

Unter „gezahlte Abschläge“ finden sie die Summe der gezahlten und geforderten Abschlägen. Zahlungen über die geforderte Gesamtsumme ihrer Abschläge finden sie unter „Sonstige Zahlungen“.

Hier ein Beispiel: 

  • geforderter Abschlag (aus Abschlagsplan): 100,00 € 
  • Monatliche Zahlung durch Sie: 120,00 € 
  • Betrag unter „Gezahlte Abschläge“: 100,00 € 
  • Betrag unter „Sonstige Zahlungen“: 20,00 €

Was bedeuten „Sonstige Zahlungen“?

Unter „Sonstige Zahlungen“ finden Sie die Summe aller eventuell geleisteten Zahlungen im Abrechnungszeitraum (Bsp.: Einmalzahlungen). Siehe dazu unsere Erläuterungen zur Rechnung, Seite 2, Punkt 1.

Hinweis: Die Position „Sonstige Zahlungen“ taucht auf Ihrer Rechnung nur auf, wenn tatsächlich Daten hierfür vorliegen.

Was bedeuten „Sonstige Forderungen“?

Unter „Sonstige Forderungen“ finden Sie die Summe aller eventuell entstandenen Forderungen im Abrechnungszeitraum (Bsp.: Mahnkosten oder Sperrzuschläge). Siehe dazu unsere Erläuterungen zur Rechnung , Seite 2, Punkt 2.

Hinweis: Die Position „Sonstige Forderungen“ taucht auf Ihrer Rechnung nur auf, wenn tatsächlich Daten hierfür vorliegen.

Wie wird mein monatlicher Abschlag berechnet?

Der Abschlag ist ein Mittelwert. Grundlage für die Berechnung der Abschläge sind die Vorjahresverbrauchswerte und die zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preise.

In der Regel besteht ein Abrechnungsjahr aus 12 Monaten und wird …

  • im internen Netzgebiet (Iserlohn und Nachrodt-Wiblingwerde) auf 11 gleiche Abschlagsbeträge verteilt.
  • im externen Netzgebiet auf 12 gleiche Abschlagsbeträge verteilt.

Meine Rechnung im Detail erklärt

Beim Lesen Ihrer Rechnung möchten Sie genau verstehen, für welche Leistungen Sie Geld bezahlen. Unsere Beispielrechnung erklärt deshalb im Detail, wie sich die einzelnen Positionen zusammensetzen.

Icon Gastacho
Icon Gastacho

Wie hoch ist mein Gasverbrauch?

Mit unserem Gas-Spar-Tacho erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem aktuellen Gasverbrauch.

Was kann der Gas-Spartacho?

Unser Tool liefert Ihnen schnell eine unverbindliche Einschätzung zu Ihrem aktuellen Verbrauch. Grundlage bilden hierfür die statistischen Daten eines durchschnittlichen Gasverbrauchs einer Heizzentrale, die sowohl für die Wärme- als auch für die Warmwassererzeugung genutzt wird.

Wenn Ihre Warmwassererzeugung durch einen Durchlauferhitzer erfolgt, sind die Werte für Sie leider nicht nutzbar.

Wichtig für Sie: Die durch das Tool ermittelte Prognose ist eine Einschätzung. Sie liefert Ihnen keine verbindliche Analyse zu Ihrem zukünftigen Verbrauch.

Was berechnet der Gas-Spartacho?

Unser Tool berechnet zunächst den Verbrauch aus dem letzten Abrechnungsjahr (z.B. November 2021 bis Oktober 2022). Dadurch ergibt sich ein durchschnittlicher Verbrauch pro Jahr. Dieser wird über die Monate entsprechend aufgeteilt. Denn zum Beispiel wird im Dezember viel Wärme erzeugt, im Juli dagegen nur Warmwasser.

Dieser Wert wird nun mit Ihrem aktuellen Zählerstand abgeglichen und entsprechend mit der durchschnittlichen Jahresverbrauchskurve abgeglichen. Daraus ergibt sich ein Vergleich zu Ihrem aktuellen Verbrauch (durch den aktuellen Zählerstand ermittelt) und dem prognostizierten Verbrauch. 

Somit können Sie erkennen, ob Sie bereits Gas einsparen konnten. Grundlage bildet die folgende monatliche Verbrauchsverteilung:

Diagramm durchschnittlicher Gasverbrauch
Diagramm durchschnittlicher Gasverbrauch
Januar16 %
Februar13 %
März13 %
April8 %
Mai4 %
Juni2 %
Juli2 %
August2 %
September5 %
Oktober8 %
November12 %
Dezember16 %

Warum zeigt mein Zähler den Verbrauch in m³ und nicht wie auf der Abrechnung in kWh an?

Der Gaszähler erfasst einen Verbrauch immer in Kubikmetern. Dieser wird mit Hilfe der Zustandszahl und dem Abrechnungsbrennwert multipliziert. Diese Werte sind jedoch nicht einheitlich in Deutschland. Generell gilt der folgende Daumenwert: 1m³ sind ungefähr 10 kWh. Der exakte Wert wird am Ende der Abrechnungsperiode durch uns berechnet, wenn dieser die notwendigen Kennzahlen vom Netzbetreiber erhält.

Der Gas-Spartacho zeigt mir eine Einsparung von - 10 % an. Bedeutet das, dass meine nächste Gasabrechnung 10% günstiger ausfallen wird?

Nein. Der Rechner kann leider nicht Ihr echtes Verbrauchsverhalten erkennen. Zudem kommen die aktuellen Gaspreisentwicklungen sowie die zusätzlichen Gasumlagen, die jederzeit eine Preisanpassung und somit zu höheren Kosten trotz sinkendem Verbrauch führen können.

Unser Tool gibt Ihnen eine grobe Einschätzung, wie sich Ihr aktueller Verbrauch zur letzten Abrechnungsperiode entwickelt hat und soll Ihnen dabei helfen, Ihre eingesparte Energie sichtbar zu machen.

Woher bekomme ich die notwendigen Zählerstände?

Die Zählerstände Ihres letzten Abrechnungszeitraums finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung.

Achtung: Bitte entnehmen Sie der Abrechnung nur die Zählerstände in m³ und nicht die ermittelten kWh.

Zusätzlich benötigen Sie noch den aktuellen Zählerstand. Den können Sie direkt an Ihrem Gaszähler ablesen. Hier bitte nur die schwarzen Zahlenwerte verwenden.

Als unser Kunde haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre letzte Abrechnung im Online-Kundenportal nachzuschauen. Hier gelangen Sie direkt dorthin.

Was passiert mit meinen hier eingegebenen Daten?

Ihre Daten werden nicht gespeichert oder anderweitig weiterverarbeitet. Das Tool soll Ihnen nur beim Energiesparen helfen.

Wenn Sie uns Zwischenstände übermitteln möchten, nutzen Sie bitte unser Online-Kundenportal. Hier können Sie auch die Abschläge entsprechend anpassen.

Icon Preisbramse
Icon Preisbramse

Wie wirkt sich die Energiepreisbremse aus?

Unser Energiepreisrechner hilft Ihnen dabei, die Höhe Ihrer Entlastung durch die Gas- und Strompreisbremse zu ermitteln.  Dieser Rechner ist vorwiegend für Privatpersonen mit einem Stromjahresverbrauch bis zu 30.000 kWh oder einem Erdgasjahresverbrauch bis zu 1.500.000 kWh geeignet. 

  • Für die Berechnung des Entlastungsbetrages werden die Referenzpreise von 12 Cent/ kWh für Gas und 40 Cent/kWh für Strom jeweils einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer zu Grunde gelegt.
  • Der Referenzpreis gilt nur für 80% des Jahresverbrauchs, der in 2022 prognostiziert wurde.
  • Je nach Konstellation kann der tatsächlich zugrunde gelegte Jahresverbrauch von dem Jahresverbrauch abweichen, den Sie im Energiepreisrechner angegeben haben.
  • Für die Berechnung des Entlastungsbetrages des Abschlags werden elf zu zahlende Abschläge pro Jahr angenommen.
  • Der Arbeitspreis ist einschließlich der Umsatzsteuer anzugeben
Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Die Stadtwerke Iserlohn übernehmen keine Verantwortung für die Angaben des Energiepreisrechners.

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Weitere Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung