Sicher
haben Sie sich schon gefragt, ob Sie die aktuell ausstehende Schlussrechnung
noch von uns erwarten können und wann das der Fall sein wird. Wir
möchten Sie informieren, dass es zu unserem Bedauern noch zu
Verzögerungen kommt. Der
Grund liegt schlicht in Anpassungen unserer Abrechnungssysteme an die
Regularien der Energiepreisbremsen, die noch nicht vollständig abgeschlossen
sind.
Das
Gute ist: Sie brauchen nichts zu unternehmen.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld und sehen Sie
uns diese Verzögerung nach.
Hier gibt es weitere Informationen zu der Preisbremse & den weiteren Entlastungspaketen
Die EEG-Umlage wurde zum 01.07.2022 auf 0,00 Cent/kWh gesenkt und wird zum 01.01.2023 komplett abgeschafft. Dies wurde in Ihrer Abrechnung selbstverständlich berücksichtigen, sodass Ihr Verbrauch bis zum 30.06.2022 mit 3,723 Cent/kWh (netto) berechnet wurde und der restliche Verbrauch nicht.
Die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% für Erdgas und Wärme wurde zum 01.10.2022 bis zum 31. März 2024 beschlossen. Besonders positiv: Wenn Sie bereits vor dem 01.10.2022 von uns versorgt wurden, wird der gesamte Erdgasverbrauch für 2022 mit 7% besteuert. Sie profitieren dann auch in den Monaten vor dem 01.10.2022 von der reduzierten Mehrwertsteuer.
Als Ihr Erdgas-/Wärmelieferant möchten wir, die Stadtwerke Iserlohn, Sie darüber informieren, dass private Verbraucher und Unternehmen aufgrund der aktuellen Marktlage mit stark steigenden Preisen für Gas/Wärme rechnen und planen müssen. Der Staat möchte daher die teilweise erheblichen Mehrbelastungen abfedern. Deshalb erhalten viele Erdgas-/Wärmekunden eine Dezember-Soforthilfe.
Wer erhält die Soforthilfe?
Die Die Dezember-Soforthilfe erhalten fast alle Erdgas-/Wärme-Kunden der Stadtwerke Iserlohn.
Keine Dezember-Soforthilfe (Ausnahme) nach dem ESWG erhalten folgende Kundengruppen:
Die obigen Kundengruppen erhalten dennoch Dezember-Soforthilfe (keine Geltung der Ausnahme), wenn sie:
Wichtiger Hinweis:
Sind Sie RLM-Kunde mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh, müssen Sie uns bis zum 31. Dezember 2022 in Textform (z.B. per E-Mail) darlegen, dass Sie den Entlastungsberechtigten angehören. Andernfalls entfällt der Anspruch auf Dezember-Soforthilfe.
Wie hoch ist die Dezember-Soforthilfe?
Entlastungsbetrag für Standard-Lastprofilkunden – das sind im Wesentlichen Privathaushalte und kleine Unternehmen:
Hier berechnet sich der Entlastungsbetrag aus der
zzgl.
Bitte beachten Sie, dass die meisten unserer Kunden nur 11 Abschläge zahlen, sodass die gesetzliche Vorgabe auf ein 1/12 des prognostizierten Jahresmenge zu gehen, der Entlastungsbetrag von Ihren bisherigen Abschlagsbeträgen etwas abweichen kann.
Entlastungsbetrag für RLM - Kunden:
Die Berechnung erfolgt im Wesentlichen wie bei Standard – Lastprofilkunden. Allerdings ist anstelle der Prognosemenge aus September 2022 die für die Zeit November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 entnommene gemessene Menge anzusetzen**.
* ggf. einem Ersatzwert, wenn uns dieser Wert nicht vorliegen sollte
** ggf. einem Ersatzwert, wenn uns dieser Wert nicht vorliegen sollte
Bitte beachten Sie, dass die meisten unserer Kunden nur 11 Abschläge zahlen, sodass die gesetzliche Vorgabe auf ein 1/12 des prognostizierten Jahresmenge zu gehen, der Entlastungsbetrag von Ihren bisherigen Abschlagsbeträgen etwas abweichen kann.
Für eine problemlose Auszahlung Ihres Guthabens benötigen wir Ihre Bankverbindung. Falls wir Ihre Bankdaten nicht haben, können Sie uns diese in unserem Kundenportal mitteilen.
Auch bei einer Guthabenauszahlung kann aufgrund von gestiegenen Preisen der neue Abschlag für das kommende Jahr aufgrund der Preisanpassung für Gas vom 01.10.2022 und 01.01.2023 sowie der Preisanpassung für Strom vom 01.01.2023 steigen.
Guthaben sind mit einem Minus vor dem Rechnungsbetrag gekennzeichnet. Siehe auch unsere Erläuterungen zur Rechnung, Seite 1, Punkt 7.
Die Gesamtforderung oder auch Ihr Gesamtguthaben finden Sie auf dem ersten Rechnungsblatt ganz unten. Siehe auch unsere Erläuterungen zur Rechnung, Seite 1, Punkt 9.
Der Januar ist bei uns aus abrechnungstechnischen Gründen abschlagsfrei, das heißt: Sie zahlen bei uns nur 11 Abschläge auf ein gesamtes Jahr gesehen.
Alle gezahlten Beträge die bis zur Rechnungserstellung auf das Vertragskonto des Kunden eingehen werden in der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt
Diese Beträge finden sie unter „Sonstige Zahlungen“. Siehe dazu unsere Erläuterungen zur Rechnung, Seite 1, Punkt 5 sowie Seite 2, Punkt 1.
Unter „gezahlte Abschläge“ finden sie die Summe der gezahlten und geforderten Abschlägen. Zahlungen über die geforderte Gesamtsumme ihrer Abschläge finden sie unter „Sonstige Zahlungen“.
Hier ein Beispiel:
Unter „Sonstige Zahlungen“ finden Sie die Summe aller eventuell geleisteten Zahlungen im Abrechnungszeitraum (Bsp.: Einmalzahlungen). Siehe dazu unsere Erläuterungen zur Rechnung, Seite 2, Punkt 1.
Hinweis: Die Position „Sonstige Zahlungen“ taucht auf Ihrer Rechnung nur auf, wenn tatsächlich Daten hierfür vorliegen.
Unter „Sonstige Forderungen“ finden Sie die Summe aller eventuell entstandenen Forderungen im Abrechnungszeitraum (Bsp.: Mahnkosten oder Sperrzuschläge). Siehe dazu unsere Erläuterungen zur Rechnung , Seite 2, Punkt 2.
Hinweis: Die Position „Sonstige Forderungen“ taucht auf Ihrer Rechnung nur auf, wenn tatsächlich Daten hierfür vorliegen.
Der Abschlag ist ein Mittelwert. Grundlage für die Berechnung der Abschläge sind die Vorjahresverbrauchswerte und die zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preise.
In der Regel besteht ein Abrechnungsjahr aus 12 Monaten und wird …
Beim Lesen Ihrer Rechnung möchten Sie genau verstehen, für welche Leistungen Sie Geld bezahlen. Unsere Beispielrechnung erklärt deshalb im Detail, wie sich die einzelnen Positionen zusammensetzen.
Mit unserem Gas-Spar-Tacho erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem aktuellen Gasverbrauch.
Unser Tool liefert Ihnen schnell eine unverbindliche Einschätzung zu Ihrem aktuellen Verbrauch. Grundlage bilden hierfür die statistischen Daten eines durchschnittlichen Gasverbrauchs einer Heizzentrale, die sowohl für die Wärme- als auch für die Warmwassererzeugung genutzt wird.
Wenn Ihre Warmwassererzeugung durch einen Durchlauferhitzer erfolgt, sind die Werte für Sie leider nicht nutzbar.
Wichtig für Sie: Die durch das Tool ermittelte Prognose ist eine Einschätzung. Sie liefert Ihnen keine verbindliche Analyse zu Ihrem zukünftigen Verbrauch.
Unser Tool berechnet zunächst den Verbrauch aus dem letzten Abrechnungsjahr (z.B. November 2021 bis Oktober 2022). Dadurch ergibt sich ein durchschnittlicher Verbrauch pro Jahr. Dieser wird über die Monate entsprechend aufgeteilt. Denn zum Beispiel wird im Dezember viel Wärme erzeugt, im Juli dagegen nur Warmwasser.
Dieser Wert wird nun mit Ihrem aktuellen Zählerstand abgeglichen und entsprechend mit der durchschnittlichen Jahresverbrauchskurve abgeglichen. Daraus ergibt sich ein Vergleich zu Ihrem aktuellen Verbrauch (durch den aktuellen Zählerstand ermittelt) und dem prognostizierten Verbrauch.
Somit können Sie erkennen, ob Sie bereits Gas einsparen konnten. Grundlage bildet die folgende monatliche Verbrauchsverteilung:
Januar | 16 % |
Februar | 13 % |
März | 13 % |
April | 8 % |
Mai | 4 % |
Juni | 2 % |
Juli | 2 % |
August | 2 % |
September | 5 % |
Oktober | 8 % |
November | 12 % |
Dezember | 16 % |
Der Gaszähler erfasst einen Verbrauch immer in Kubikmetern. Dieser wird mit Hilfe der Zustandszahl und dem Abrechnungsbrennwert multipliziert. Diese Werte sind jedoch nicht einheitlich in Deutschland. Generell gilt der folgende Daumenwert: 1m³ sind ungefähr 10 kWh. Der exakte Wert wird am Ende der Abrechnungsperiode durch uns berechnet, wenn dieser die notwendigen Kennzahlen vom Netzbetreiber erhält.
Nein. Der Rechner kann leider nicht Ihr echtes Verbrauchsverhalten erkennen. Zudem kommen die aktuellen Gaspreisentwicklungen sowie die zusätzlichen Gasumlagen, die jederzeit eine Preisanpassung und somit zu höheren Kosten trotz sinkendem Verbrauch führen können.
Unser Tool gibt Ihnen eine grobe Einschätzung, wie sich Ihr aktueller Verbrauch zur letzten Abrechnungsperiode entwickelt hat und soll Ihnen dabei helfen, Ihre eingesparte Energie sichtbar zu machen.
Die Zählerstände Ihres letzten Abrechnungszeitraums finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung.
Achtung: Bitte entnehmen Sie der Abrechnung nur die Zählerstände in m³ und nicht die ermittelten kWh.
Zusätzlich benötigen Sie noch den aktuellen Zählerstand. Den können Sie direkt an Ihrem Gaszähler ablesen. Hier bitte nur die schwarzen Zahlenwerte verwenden.
Als unser Kunde haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre letzte Abrechnung im Online-Kundenportal nachzuschauen. Hier gelangen Sie direkt dorthin.
Ihre Daten werden nicht gespeichert oder anderweitig weiterverarbeitet. Das Tool soll Ihnen nur beim Energiesparen helfen.
Wenn Sie uns Zwischenstände übermitteln möchten, nutzen Sie bitte unser Online-Kundenportal. Hier können Sie auch die Abschläge entsprechend anpassen.
Unser Energiepreisrechner hilft Ihnen dabei, die Höhe Ihrer Entlastung durch die Gas- und Strompreisbremse zu ermitteln. Dieser Rechner ist vorwiegend für Privatpersonen mit einem Stromjahresverbrauch bis zu 30.000 kWh oder einem Erdgasjahresverbrauch bis zu 1.500.000 kWh geeignet.