Neuer Prozess bei Umzügen

20.05.2025

Ab dem 06.06.2025 gilt eine neue Regelung bei den bundesweiten Marktprozessen der Energieversorgung. Diese neue Regelung bringt vor allem bei Umzügen Änderungen mit sich, die Bürgerinnen und Bürger beachten sollten:

Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich

Zukünftig müssen Umzüge im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich. Um eine reibungslose Energiebelieferung zu gewährleisten, ist es notwendig, mindestens 14 Tage vor dem Aus- oder Einzug zu informieren. Diese Information stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten für die Eigentümer oder Mieter entstehen.

Wenn ein Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass neue Mieter weiterhin Energie über den bisherigen Vertrag des Vormieters oder Eigentümers beziehen, wofür dieser die Kosten tragen muss. Ohne Abmeldung bleibt der Anschluss auf den Namen des Vormieters oder Eigentümers registriert.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • bei Umzügen ab dem 06. Juni 2025: Ab- und Anmeldung des Anschlusses spätestens 14 Tage vorher an den Heimatversorger
  • Zählerstände können direkt am Tag der Schlüsselübergabe übermittelt werden. Das geht am besten bequem online über das Kundenportal der Stadtwerke Iserlohn servicewelt.stadtwerke-iserlohn.de oder persönlich im Kundencenter in der Stefanstr. 4-8, Iserlohn

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