Netzzugang

Netznutzungsvertrag

Netznutzungsvertrag Einspeisung

EDI-Vereinbarung

Netzanschluss-/ Anschlussnutzungsvertrag (für höhere Spannungsebenen)

Engpassmanagement

Gemäß § 15 StromNZV sind Betreiber von Stromnetzen verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Diese Pflicht umfasst:

  • die zur Verfügung stehende Gesamtkapazität,
  • die Übertragungsrichtung, in der der Engpass auftritt und
  • die prognostizierte Dauer

Im Stromnetz der Stadtwerke Iserlohn GmbH bestehen zurzeit keine Netzengpässe und sind auch nicht zu erwarten.

Nachweis gem. § 26 Abs. 2 Satz 3 KWKG 2016

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