Wenn Sie den Anschluss einer Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaikanlage) an das Netz der Stadtwerke Iserlohn GmbH planen, bieten wir Ihnen folgenden Leitfaden als Hilfestellung an.
In diesem Leitfaden bieten wir Ihnen einen ersten, groben Überblick über die Errichtung einer Erzeugungsanlageanlage mit Anschluss an das Niederspannungsnetz von der Anfrage bis hin zur Inbetriebnahme.
Für die Bearbeitung Ihrer Netzanschlussanfrage benötigen wir einige Unterlagen und Informationen von Ihnen. In unserem Downloadbereich auf unsere Homepage finden Sie die benötigten Formulare.
Um unnötigen Verzögerungen vorzubeugen bitten wir Sie, Ihre Anfrage sowie alle erforderlichen Dokumente vollständig und leserlich ausgefüllt an eeg-anfrage@stadtwerke-iserlohn.de zu senden.
Des Weiteren sollte die Erzeugungsanlage bereits in der ersten Planungsphase angemeldet bzw. angefragt werden. Es muss rechtzeitig geprüft werden, ob die technischen Voraussetzungen für die Einspeisung in das Stromnetz gegeben sind oder ob Änderungen notwendig werden, um den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb zu gewährleisten.
Neben der Anmeldung der Erzeugungsanlage bei der Stadtwerke Iserlohn GmbH muss der Anlagenbetreiber seine Erzeugungsanlage auch bei der Bundesnetzagentur anmelden.
Die Meldung erfolgt unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR.
*Diese Unterlagen erhalten Sie von Installateur / Hersteller Ihrer Erzeugungsanlage
Bevor die Erzeugungsanlage in Betrieb genommen werden kann, ist eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur erforderlich.
Für die Durchführung der Netzverträglichkeitsprüfung benötigen wir die maximale Einspeiseleistung, die genaue Adresse des Einspeisepunktes (inkl. Kopie des amtlichen Lageplans, Luftaufnahme aus dem Internet) und falls abweichend, die Postanschrift des Anlagenbetreibers.
Erst mit Abschluss dieser Prüfung kann der Netzbetreiber Auskünfte darüber geben, ob die geplante Anlage ohne weitere technische Maßnahmen angeschlossen werden kann.
Das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung wird schnellstmöglich, aber spätestens nach Ablauf von acht Wochen nach vollständigem Erhalt aller erforderlichen Unterlagen dem Anschlussnehmer (Hausbesitzer) bekanntgegeben.
Bei PV-Anlagen mit einer Leistung von <= 30 kW hat der Anlagenbetreiber die Wahl zwischen einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber oder einer Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung der Anlage am Netzverknüpfungspunkt auf 70% der Leistung.
PV-Anlagen mit einer Leistung von > 30 kW müssen mit technischen Einrichtungen (Tonfrequenzrundsteuerempfänger) ausgestattet sein, mit denen der Netzbetreiber zu jeder Zeit die Möglichkeit hat, die Einspeisung bei einer möglichen Netzüberlastung ferngesteuert zu reduzieren.
Die technischen Anforderungen an Solarstromanlagen (z.B. PV-Anlagen) werden vom § 9 Abs. 1 und 2 EEG 2014 geregelt. Dabei gelten mehrere PV-Module ggf. gemäß den Vorgaben des § 9 Abs. 3 EEG 2014 als eine Anlage. Nach § 9 Abs. 7 EEG 2014 verringert sich der Vergütungsanspruch gem. § 25 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2014 auf den Monatsmarktwert, wenn Anlagenbetreiber gegen § 9 Abs. 1 und 2 EEG 2014 verstoßen.
Das Einspeisemanagement für Erzeugungsanlagen wird mit Hilfe eines Tonfrequenzrundsteuerempfängers realisiert.
Diesen können Sie nach Absprache mit unserem Netzmeister an unserer Betriebsstelle in der Stefanstr. 4-8 in 58638 Iserlohn in Empfang nehmen. Der Einbau erfolgt in der Regel durch den Anlagenerrichter.
Um die Sicherheit im Netzbetrieb und die Spannungsqualität im Netz nicht zu gefährden, ist die Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage ohne die Zustimmung des Netzbetreibers nicht zulässig.
Zwischen dem Netzbetreiber und dem Anlagenerrichter ist ein Termin für die Erstinbetriebnahme der Erzeugungsanlage abzustimmen. Die Inbetriebnahme nimmt der Anlagenerrichter vor. Der Netzbetreiber behält sich vor, bei der Inbetriebnahme vor Ort anwesend zu sein.
Während der Inbetriebnahme der EEG-Anlage ist das Inbetriebsetzungsprotokoll auszufüllen. Durch dieses Protokoll versichert der Anlagenerrichter dem Netzbetreiber, dass die Erzeugungsanlage nach den Anschlussbedingungen der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N-4105 errichtet wurde und entsprechend betrieben wird.