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Der Standard-Gastarif vom Heimatversorger

Sauerland Gas Klassik

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung. Wenn Sie sich noch nicht für einen Tarif entschieden haben, sind Sie hiermit jederzeit zuverlässig versorgt.

Sie sind neu in unserer Stadt und kümmern sich erst mal um andere Dinge – wollen aber einen verlässlichen Energieversorger aus Ihrer Region? Dann liegen Sie mit SauerlandGas Klassik Gewerbe genau richtig.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Persönliche Ansprechpartner vor Ort
  • Service-Telefon
  • Kostenlose Energieberatung
  • Keine versteckten Kosten
  • Best-Abrechnung zu Ihrem Vorteil


Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorgung (SauerlandGas Klassik)

  •  keine feste Vertragslaufzeit
  • 14 Tage Kündigungsfrist

Preise Grundversorgung ab dem 01.10.2022

Preise Grundversorgung ab dem 01.11.2022

gültig ab dem 01. November 2022

Preisgruppe

 

S

M

L

XL

Ø

Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr

 

0

3.000

3.001

10.000

10.001

24.000

24.001

55.000

ab

55.001

Arbeitspreis netto in ct./kWh


16,50

15,27

14,84

14,66

14,93

Arbeitspreis brutto in ct./kWh


17,66

16,34

15,88

15,69

15,98

Grundpreis netto in €/Jahr

 

24,60

61,32

104,28

147,24

0,00

Grundpreis brutto in €/Jahr

 

26,32

65,61

111,58

157,55

0,00

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.

Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.

Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh 
Umsatzsteuer: 7 %

Preise Grundversorgung ab dem 01.01.2023

gültig ab dem 01. Januar 2023

Preisgruppe

 

S

M

L

XL

Ø

Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr

 

0

3.000

3.001

10.000

10.001

24.000

24.001

55.000

ab

55.001

Arbeitspreis netto in ct./kWh


17,10

15,87

15,44

15,26

15,53

Arbeitspreis brutto in ct./kWh


18,30

16,98

16,52

16,33

16,62

Grundpreis netto in €/Jahr

 

24,60

61,32

104,28

147,24

0,00

Grundpreis brutto in €/Jahr

 

26,32

65,61

111,58

157,55

0,00

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.

Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.

Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh 
Umsatzsteuer: 7 %

Preise Grundversorgung ab dem 01.10.2023

gültig ab dem 01. Oktober 2023

Zum 01.10.2023 wurde die Bilanzierungsumlage um 0,57 Ct/kWh netto (0,61 Ct/kWh brutto) gesenkt. Daher ergibt sich für Sie ein neuer Erdgaspreis.

Preisgruppe

 

S

M

L

XL

Ø

Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr

 

0

3.000

3.001

10.000

10.001

24.000

24.001

55.000

ab

55.001

Arbeitspreis netto in ct./kWh


13,91

12,68

12,25

12,07

12,34

Arbeitspreis brutto in ct./kWh


14,88

13,57

13,11

12,91

13,20

Grundpreis netto in €/Jahr

 

24,60

61,32

104,28

147,24

0,00

Grundpreis brutto in €/Jahr

 

26,32

65,61

111,58

157,55

0,00

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.

Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Gasspeicherumlage, der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.

Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh 
Umsatzsteuer: 7 %

Preise Grundversorgung ab dem 01.04.2024

gültig ab dem 01. April 2024

Preisgruppe

 

S

M

L

XL

Ø

Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr

 

0

3.000

3.001

10.000

10.001

24.000

24.001

55.000

ab

55.001

Arbeitspreis netto in ct./kWh


13,91

12,68

12,25

12,07

12,34

Arbeitspreis brutto in ct./kWh


16,55

15,09

14,58

14,36

14,68

Grundpreis netto in €/Jahr

 

24,60

61,32

104,28

147,24

0,00

Grundpreis brutto in €/Jahr

 

29,27

72,97

124,09

175,22

0,00

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.

Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Gasspeicherumlage, der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.

Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh 
Umsatzsteuer: 19 %

Ersatzversorgung (nach §38 EnWG)

  • nach drei Monaten erfolgt ein automatischer Wechsel in die Grundversorgung
  • keine Kündigungsfrist

Preise Ersatzversorgung ab 01.10.2022

gültig ab dem 01. Oktober 2022

Preisgruppe

 

S

M

L

XL

Ø

Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr

 

0

3.000

3.001

10.000

10.001

24.000

24.001

55.000

ab

55.001

Arbeitspreis netto in ct./kWh


33,74

32,51

32,08

31,90

32,17

Arbeitspreis brutto in ct./kWh


36,10

34,79

34,33

34,13

34,42

Grundpreis netto in €/Jahr

 

24,60

61,32

104,28

147,24

0,00

Grundpreis brutto in €/Jahr

 

26,32

65,61

111,58

157,55

0,00

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.

Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.

Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh 
Umsatzsteuer: 7 %

Preise Ersatzversorgung ab 15.10.2022

gültig ab dem 15. Oktober 2022

Preisgruppe

 

S

M

L

XL

Ø

Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr

 

0

3.000

3.001

10.000

10.001

24.000

24.001

55.000

ab

55.001

Arbeitspreis netto in ct./kWh


30,94

29,71

29,28

29,10

29,37

Arbeitspreis brutto in ct./kWh


33,11

31,79

31,33

31,14

31,43

Grundpreis netto in €/Jahr

 

24,60

61,32

104,28

147,24

0,00

Grundpreis brutto in €/Jahr

 

26,32

65,61

111,58

157,55

0,00

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.

Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.

Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh 
Umsatzsteuer: 7 %

Preise Ersatzversorgung ab 01.11.2022

gültig ab dem 01. November 2022

Preisgruppe

 

S

M

L

XL

Ø

Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr

 

0

3.000

3.001

10.000

10.001

24.000

24.001

55.000

ab

55.001

Arbeitspreis netto in ct./kWh


29,74

28,51

28,08

27,90

28,17

Arbeitspreis brutto in ct./kWh


31,82

30,51

30,05

29,85

30,14

Grundpreis netto in €/Jahr

 

24,60

61,32

104,28

147,24

0,00

Grundpreis brutto in €/Jahr

 

26,32

65,61

111,58

157,55

0,00

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.

Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.

Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh 
Umsatzsteuer: 7 %

Preise Ersatzversorgung ab 15.11.2022

gültig ab dem 15. November 2022

Preisgruppe

 

S

M

L

XL

Ø

Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr

 

0

3.000

3.001

10.000

10.001

24.000

24.001

55.000

ab

55.001

Arbeitspreis netto in ct./kWh


23,78

22,55

22,12

21,94

22,21

Arbeitspreis brutto in ct./kWh


25,44

24,13

23,67

23,48

23,76

Grundpreis netto in €/Jahr

 

24,60

61,32

104,28

147,24

0,00

Grundpreis brutto in €/Jahr

 

26,32

65,61

111,58

157,55

0,00

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.

Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.

Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh 
Umsatzsteuer: 7 %

Preise Ersatzversorgung ab 01.12.2022

gültig ab dem 01. Dezember 2022

Preisgruppe

 

S

M

L

XL

Ø

Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr

 

0

3.000

3.001

10.000

10.001

24.000

24.001

55.000

ab

55.001

Arbeitspreis netto in ct./kWh


22,92

21,69

21,26

21,08

21,35

Arbeitspreis brutto in ct./kWh


24,52

23,21

22,75

22,56

22,84

Grundpreis netto in €/Jahr

 

24,60

61,32

104,28

147,24

0,00

Grundpreis brutto in €/Jahr

 

26,32

65,61

111,58

157,55

0,00

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.

Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.

Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh 
Umsatzsteuer: 7 %

Preise Ersatzversorgung ab 15.12.2022

gültig ab dem 15. Dezember 2022

Preisgruppe

 

S

M

L

XL

Ø

Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr

 

0

3.000

3.001

10.000

10.001

24.000

24.001

55.000

ab

55.001

Arbeitspreis netto in ct./kWh


23,29

22,06

21,63

21,45

21,72

Arbeitspreis brutto in ct./kWh


24,92

23,60

23,14

22,95

23,24

Grundpreis netto in €/Jahr

 

24,60

61,32

104,28

147,24

0,00

Grundpreis brutto in €/Jahr

 

26,32

65,61

111,58

157,55

0,00

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.

Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.

Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh 
Umsatzsteuer: 7 %

Preise Ersatzversorgung ab 01.01.2023

gültig ab dem 01. Januar 2023

Preisgruppe

 

S

M

L

XL

Ø

Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr

 

0

3.000

3.001

10.000

10.001

24.000

24.001

55.000

ab

55.001

Arbeitspreis netto in ct./kWh


24,91

23,68

23,25

23,07

23,34

Arbeitspreis brutto in ct./kWh


26,65

25,34

24,88

24,68

24,97

Grundpreis netto in €/Jahr

 

24,60

61,32

104,28

147,24

0,00

Grundpreis brutto in €/Jahr

 

26,32

65,61

111,58

157,55

0,00

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.

Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.

Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh 
Umsatzsteuer: 7 %

Preise Ersatzversorgung ab 15.01.2023

gültig ab dem 15. Januar 2023

Preisgruppe

 

S

M

L

XL

Ø

Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr

 

0

3.000

3.001

10.000

10.001

24.000

24.001

55.000

ab

55.001

Arbeitspreis netto in ct./kWh


22,88

21,65

21,22

21,04

21,31

Arbeitspreis brutto in ct./kWh


24,48

23,17

22,71

22,51

22,80

Grundpreis netto in €/Jahr

 

24,60

61,32

104,28

147,24

0,00

Grundpreis brutto in €/Jahr

 

26,32

65,61

111,58

157,55

0,00

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.

Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.

Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh 
Umsatzsteuer: 7 %

Preise Ersatzversorgung ab 01.02.2023

gültig ab dem 01. Februar 2023

Preisgruppe

 

S

M

L

XL

Ø

Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr

 

0

3.000

3.001

10.000

10.001

24.000

24.001

55.000

ab

55.001

Arbeitspreis netto in ct./kWh


17,10

15,87

15,44

15,26

15,53

Arbeitspreis brutto in ct./kWh


18,30

16,98

16,52

16,33

16,62

Grundpreis netto in €/Jahr

 

24,60

61,32

104,28

147,24

0,00

Grundpreis brutto in €/Jahr

 

26,32

65,61

111,58

157,55

0,00

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.

Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.

Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh 
Umsatzsteuer: 7 %

Preise Ersatzversorgung ab 01.10.2023

gültig ab dem 01. Oktober 2023

Zum 01.10.2023 wurde die Bilanzierungsumlage um 0,57 Ct/kWh netto (0,61 Ct/kWh brutto) gesenkt. Daher ergibt sich für Sie ein neuer Erdgaspreis.

Preisgruppe

 

S

M

L

XL

Ø

Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr

 

0

3.000

3.001

10.000

10.001

24.000

24.001

55.000

ab

55.001

Arbeitspreis netto in ct./kWh


         13,91

12,68

12,25

12,07

12,34

Arbeitspreis brutto in ct./kWh


14,88

13,57

13,11

12,91

13,20

Grundpreis netto in €/Jahr

 

24,60

61,32

104,28

147,24

0,00

Grundpreis brutto in €/Jahr

 

26,32

65,61

111,58

157,55

0,00

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.

Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Gasspeicherumlage, der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.

Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh 
Umsatzsteuer: 7 %

Preise Ersatzversorgung ab 01.04.2024

gültig ab dem 01. April 2024

Preisgruppe

 

S

M

L

XL

Ø

Verbrauchsgrenze (von/bis) in kWh/Jahr

 

0

3.000

3.001

10.000

10.001

24.000

24.001

55.000

ab

55.001

Arbeitspreis netto in ct./kWh


13,91

12,68

12,25

12,07

12,34

Arbeitspreis brutto in ct./kWh


16,55

15,09

14,58

14,36

14,68

Grundpreis netto in €/Jahr

 

24,60

61,32

104,28

147,24

0,00

Grundpreis brutto in €/Jahr

 

29,27

72,97

124,09

175,22

0,00

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen der Stadtwerken Iserlohn GmbH und dem Letztverbraucher individuell vereinbart ist.

Preiszusammensetzung
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), der Gasspeicherumlage, der Erdgas- und Umsatzsteuer sowie der Netznutzungsentgelte und der Konzessionsabgabe. Die Abrechnung erfolgt in den Preisgruppen S bis XL nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (Bestabrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Es sei denn, der Nettopreis unterschreitet den Endbetrag des Durchschnittspreises (Ø). In diesem Fall wird der Durchschnittspreis abgerechnet. Eine Bestabrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.

Veränderliche Preisbestandteile
Energiesteuer: 0,55 Ct/kWh 
Umsatzsteuer: 19 %


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