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Distanzierung von Smart-Meter Hauswurfsendungen

06.07.2026

Wir weisen darauf hin, dass derzeit im Iserlohner Stadtgebiet Hauswurfsendungen der Deutsche Messwesen GmbH verteilt werden, in denen potenzielle Kundinnen und Kunden dazu aufgefordert werden, sogenannte „kostenlose Installationstermine“ zu vereinbaren. Dieses Angebot steht in keinerlei Verbindung zu den Stadtwerken Iserlohn. Wir distanzieren uns ausdrücklich von solchen Vertriebsaktivitäten.

In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Bürgerinnen und Bürger mit Rückfragen an uns gewandt. Hintergrund sind Schreiben und Werbeansprachen des Unternehmens Deutsche Messwesen GmbH, das als wettbewerblicher Messstellenbetreiber am Markt auftritt. Wir stellen klar: Das Berliner Unternehmen ist nicht mit den Stadtwerken Iserlohn verbunden. Die Aktionen stehen auch nicht im Zusammenhang mit Zählerwechseln oder Smart-Meter-Installationen, die durch uns beziehungsweise den zuständigen Messstellenbetrieb veranlasst werden.

Besonders kritisch sehen wir, dass in den Werbeaussagen der Eindruck entstehen kann, der bloße Einbau eines Smart Meters führe automatisch zu finanziellen Vorteilen. So wird teils auf mögliche Einsparungen im Zusammenhang mit § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verwiesen. Dazu gilt: Allein der Einbau eines Smart Meters begründet noch keinen automatischen Anspruch auf reduzierte Netzentgelte oder pauschale Einsparungen. Ob und in welchem Umfang ein finanzieller Vorteil entsteht, hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist unter anderem, ob steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Speicher, Klimageräte oder Wallboxen von je min. 4,2 kW Leistung vorhanden sind und technisch so eingebunden wurden, dass diese vom Netzbetreiber gesteuert werden können. Die Steuerbarkeit der Verbrauchseinrichtungen sicherzustellen, liegt auch in der Verantwortung des Verbrauchers.

Zudem verweisen wir darauf, dass der Gesetzgeber den schrittweisen Einbau intelligenter Messsysteme für bestimmte Kundengruppen geregelt hat. Dazu zählen unter anderem Haushalte mit höherem Jahresverbrauch sowie Betreiber bestimmter Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen. Die jeweils zuständigen Messstellenbetreiber setzen diese gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des vorgeschriebenen Rollouts um. Gesetzlich veranlasste Zählerwechsel erfolgen für Kundinnen und Kunden grundsätzlich ohne gesonderte Installationskosten.

Grundsätzlich haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, ihren Messstellenbetreiber frei zu wählen. Wir empfehlen jedoch, Angebote sorgfältig zu prüfen und nicht allein mit angeblichen Einmalvorteilen oder pauschalen Einsparversprechen zu vergleichen. Entscheidend ist immer die Gesamtbetrachtung aller Preisbestandteile, also möglicher Einmalkosten ebenso wie laufender jährlicher Entgelte.

Stellungnahme:
„Wir verstehen, dass die derzeit verteilten Schreiben und Hauswurfsendungen bei vielen Menschen Fragen auslösen. Uns ist wichtig klarzustellen: Diese Angebote stammen nicht von den Stadtwerken Iserlohn und stehen in keiner Verbindung zu unserem Unternehmen. Wer unsicher ist, sollte keine vorschnellen Termine vereinbaren, sondern sich zunächst unabhängig informieren.“

Für Fragen rund um Smart Meter, Zählerwechsel und Messstellenbetrieb stehen wir gern zur Verfügung – im Kundenzentrum, telefonisch unter 02371 807-0 oder per E-Mail an info@stadtwerke-iserlohn.de.

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