Netzzugang / Entgelte
Lieferantenrahmenvertrag:
Lieferantenrahmenvertrag (LRV)Anlage 2 zum LRV - Ansprechpartner und Adressen
Anlage 3 zum LRV - AGB Netzzugang
Anlage 4 zum LRV - Unterbrechung Anschlussnutzung
Anlage 5 zum LRV - Zuordnungsvereinbarung
EDI-Vereinbarung:
EDI-Vereinbarung_____________________________
Datenaustauschzertifikate
Netznutzungsvertrag:
Netznutzungsvertrag (NNV)Anlage 2 zum NNV - Ansprechpartner und Adressen
Anlage 3 zum NNV - AGB Netzzugang
Preisblätter Netznutzung:
Die Netzentgelte basieren auf der von der Bundesnetzagentur genehmigten Erlösobergrenze unter Berücksichtigung der Anpassungen entsprechend den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV).
Entgelte für die Netznutzung inkl. EnAG, Teilnetz Iserlohn ab 01.01.2013
Entgelte für die Netznutzung inkl. EnAG, Teilnetz Iserlohn ab 01.01.2012
Entgelte für die Netznutzung inkl. EnAG, Teilnetz Iserlohn ab 01.01.2011
Entgelte für die Netznutzung inkl. EnAG, Teilnetz Iserlohn ab 01.01.2010
Entgelte für die Netznutzung inkl. EnAG, Teilnetz Iserlohn ab 01.01.2009
Hochlastzeitfenster:
Hochlastzeitfenster 2013Hochlastzeitfenster 2012
Hochlastzeitfenster 2011
Engpassmanagement:
Gemäß § 15 StromNZV sind Betreiber von Stromnetzen verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Diese Pflicht umfasst:
- die zur Verfügung stehende Gesamtkapazität,
- die Übertragungsrichtung, in der der Engpass auftritt
- die prognostizierte Dauer