Netzzugang / Entgelte

Lieferantenrahmenvertrag:

Lieferantenrahmenvertrag (LRV)
Anlage 2 zum LRV - Ansprechpartner und Adressen
Anlage 3 zum LRV - AGB Netzzugang
Anlage 4 zum LRV - Unterbrechung Anschlussnutzung
Anlage 5 zum LRV - Zuordnungsvereinbarung

   

                                             

EDI-Vereinbarung:

EDI-Vereinbarung

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Datenaustauschzertifikate

 

 

Netznutzungsvertrag:

Netznutzungsvertrag (NNV)
Anlage 2 zum NNV - Ansprechpartner und Adressen
Anlage 3 zum NNV - AGB Netzzugang

                         

                                        

Preisblätter Netznutzung:

Die Netzentgelte basieren auf der von der Bundesnetzagentur genehmigten Erlösobergrenze unter Berücksichtigung der Anpassungen entsprechend den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV).

   

Entgelte für die Netznutzung inkl. EnAG, Teilnetz Iserlohn ab 01.01.2013
Entgelte für die Netznutzung inkl. EnAG, Teilnetz Iserlohn ab 01.01.2012
Entgelte für die Netznutzung inkl. EnAG, Teilnetz Iserlohn ab 01.01.2011
Entgelte für die Netznutzung inkl. EnAG, Teilnetz Iserlohn ab 01.01.2010
Entgelte für die Netznutzung inkl. EnAG, Teilnetz Iserlohn ab 01.01.2009

                        

                                                           

Hochlastzeitfenster:

Hochlastzeitfenster 2013
Hochlastzeitfenster 2012
Hochlastzeitfenster 2011

     

                                   

Engpassmanagement:

Gemäß § 15 StromNZV sind Betreiber von Stromnetzen verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Diese Pflicht umfasst:

  • die zur Verfügung stehende Gesamtkapazität,
  • die Übertragungsrichtung, in der der Engpass auftritt
  • die prognostizierte Dauer 
Im Strom-Netz der Stadtwerke Iserlohn bestehen zurzeit keine Netzengpässe und sind auch nicht zu erwarten.