Mit Sicherheit sauberes Wasser

Nachweis von Legionellen im Trinkwasser

Zum 1. November 2011 wurde die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) neu geregelt und eine gesetzliche Prüfungspflicht auf Abwesenheit von Legionellen aufgenommen. Mit dieser Regelung soll das Infektionsrisiko in Privathaushalten ebenso wie in Gewerbebetrieben gesenkt werden.

Eigentümer, die ihre Wohnungen oder Häuser gewerblich vermieten und Warmwasseranlagen betreiben, müssen ihre Anlagen überprüfen lassen. Dabei ist die hygienische Kontrolle gemäß Trinkwasserverordnung bei Boilern mit mehr als 400 Litern Inhalt oder bei Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle obligatorisch.

Die Prüfung der betroffenen Trinkwasserinstallationen muss – ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt – von den Wohnungseigentümern, Hausverwaltungen, Firmeninhabern etc. beauftragt werden.

Test im Wasserlabor

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

Der Gesetzgeber gibt vor, dass ausschließlich vom Gesundheitsamt akkreditierte und anerkannte Stellen Wasserproben nehmen dürfen. Als Lieferant von ca. 6,6 Mio. m 3 qualitativ-hochwertigem Trinkwasser pro Jahr verfügen wir von den Stadtwerken Iserlohn über alle Voraussetzungen zur Probenahme gemäß DIN EN ISO 19458 und führen die Legionellen-Beprobung als Dienstleistung durch.

Als externer Probenehmer arbeiten die Stadtwerke Iserlohn mit einem akkreditierten Labor für chemische und chemisch-physikalische Analytik und Mikrobiologie nach DIN EN ISO 17025 zusammen.

Wir bieten Ihnen die Beprobung Ihrer Trinkwasserinstallation auf Legionellen an. Diese Dienstleistung beinhaltet eine Objektbegehung, die Beratung über einen ggf. notwendigen Einbau von Probenahmestellen sowie die Probenahme und deren Auswertung.

Sollte die Untersuchung des Trinkwassers ergeben, dass ein Legionellenbefall vorliegt, bieten wir Ihnen Hilfestellungen und Lösungen zur Wiedererlangung einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserinstallation.

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