SauerlandStrom NATUR.
Mit Preisgarantie bis 31. Dezember 2010.
Sonderabkommen für die Versorgung mit Öko-Strom aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Iserlohn GmbH und der Energie AG Iserlohn-Menden im Versorgungsgebiet Iserlohn und Nachrodt-Wiblingwerde.
Strompreise ab 01. Januar 2010.
Für Privat- und Gewerbekunden in €.
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Arbeitspreis netto in ct./kWh |
18,49 |
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Arbeitspreis brutto in ct./kWh |
22,00 |
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Grubndpreis netto in €/Monat |
9,24 |
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Grundpreis brutto in €/Monat |
11,00 |
Die angegebenen Preise sind verbrauchsunabhängig.
Allgemeine Erläuterungen zur Tarifgestaltung:
Die Abrechnung erfolgt nach den für den individuellen Jahresverbrauch jeweils günstigsten Preisen (iQ Abrechnung), sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist. Eine iQ-Abrechnung ist insbesondere nicht möglich, wenn auf Kundenwunsch in Zeitabständen abgerechnet wird, die den für die Ermittlung des Jahresverbrauchs maßgeblichen Zeitraum unterschreiten (§ 40 Abs. 2 EnWG). In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nach dem Preis, der zwischen SWI und KUNDE individuell vereinbart ist.
Der Gesamtpreis setzt sich aus Grund- und Arbeitspreis zusammen. Im Preis ist die Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24.03.1999 in der jeweils geltenden Höhe (zzt. 2,05 ct./kWh) enthalten. Für Kunden, die nach § 9 StromStG einen ermäßigten Steuersatz zu entrichten haben, werden die Arbeitspreise entsprechend herabgesetzt. Diese Steuerermäßigung ist ggf. auch rückwirkend - ab dem im Erlaubnisschein angegebenen Datum - zu berücksichtigen. Außerdem sind die Belastungen aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) und dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) enthalten. Die Konzessionsabgaben, Netznutzungsentgelte (einschließlich Blindstrom) sowie Kosten für Messstellenbetrieb und Messung - soweit die Kosten SWI in Rechnung gestellt werden - sowie für die Abrechnung sind ebenfalls enthalten.
Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (zzt. 19 %) enthalten. Die Bruttopreise sind aus Übersichtsgründen teilweise gerundet. Der Strompreis wird auf der Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag.
Erhält der Kunde eine neue Messeinrichtung im Sinne des § 21 b Abs. 3a oder Abs. 3 b EnWG und werden SWI dafür vom Netzbetreiber andere Entgelte für den Messstellenbetrieb in Rechnung gestellt, wird SWI diese Kostenveränderung an den KUNDEN weitergeben. Der KUNDE wird hierüber spätestens mit der nächsten Abrechnung informiert. Die anfallenden Abschlagszahlungen können entsprechend angepasst werden.