Ihre Energieberater vor Ort.

Bei unseren Energieberatern erhalten Sie viele hilfreiche Tipps zum Sparen und effizienten Nutzen von Enegrie.

Ihr Ansprechpartner:

Stefan Marquardt
Telefon 02371 / 807-1330
Telefax 02371 / 807-1320

E-Mail senden

Einfach lohnenswert - Förderprogramme des Bundes.

Online-Förderdatenbank - passende Förderprogramme nach PLZ.

Eine wesentliche Hilfe im oftmals undurchsichtigen Förderdschungel bietet die Online-Förderdatenbank in der Beratungspraxis. Mit Hilfe der Förderdatenbank finden Sie die für Ihr Vorhaben relevanten Förderprogramme für Privatpersonen: Eingabe der Postleitzahl - Suche starten - und Sie erhalten alle Förderprogramme für den Gebäudestandort. Grenzen Sie die Ergebnisse ein, indem Sie aus der Liste der Fördermaßnahmen einzelne Begriffe auswählen.

 

Grundsätzliches zu Finanzierungshilfen.

1. Öffentliche Zuwendungen können als Zuschuss oder Darlehen gewährt werden.

  • Zuschüsse zu den Investitionskosten, die in der Regel nach Fertigstellung ausgezahlt werden.
  • Zinsgünstige Darlehen, die in der Regel über die Hausbank ausgereicht werden.

2. Kombinierbarkeit von Förderungen (Kumulation)

Die Anspruchnahme verschiedener Förderprogramme für ein Vorhaben wird als Kumulation bezeichnet. Es gibt Förderprogramme, die eine Kumulation völlig ausschließen oder nur bis zu bestimmten Förderhöchstgrenzen zulassen. Werden diese Höchstgrenzen überschritten, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Geben Sie im Antrag immer die Kumulation an. In der Regel können Darlehens- und Zuschussprogramme kombiniert werden.

3. Antragstellung und Beginn der Maßnahme

In der Regel muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gesteltt werden. Eine Refinanzierung von bereits begonnen oder gar abgeschlossenene Maßnahmen ist nicht möglich. Prüfen Sie sorgfältig die Programmrichtlinien, um zu klären, mit welchen Maßnahmen Sie schon nach der Antragstellung beginnen dürfen.

4. Öffentliche Mittel nach Haushaltslage

Die Bewilligungen von Förderanträgen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erteilt werden. Somit kann es vorkommen, dass es ein Förderprogramm (noch) gibt, wegen fehlender Haushaltsmittel aber keine Bewilligung mehr möglich ist.

5. Kein Rechtsanspruch auf Förderung

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht!
Ausnahmen sind die Einspeisevergütungen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.