Einfach gut zu wisssen.
Energieeinsparverordnung (EnEV).
Die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) ist kein zusätzliches Regelwerk. Sie fasst vielmehr zwei bestehende Verordnungen, die sich mit dem Wärmebedarf und der Wärmeerzeugung bei Gebäuden beschäftigen (Wärmeschutzverordnung, Heizungsanlagen-Verordnung), zu einer Verordnung zusammen und entwickelt sie weiter. Mit der Zusammenfassung werden künftig intelligentere Lösungen zur Reduzierung des Energiebedarfs von Gebäuden möglich.
Wie der Name schon sagt, soll die neue Verordnung zum Einsparen von Energie beitragen, und zwar beim Neubau von Gebäuden und in bestimmten Fällen auch bei Maßnahmen an und in vorhandenen Gebäuden. Das Hauptanliegen besteht darin, den Heizenergieverbrauch bei Neubauten um etwa 30% zu senken - und damit auch die energiebedingten CO2 Emissionen. Gleichzeitig sollen Energiesparmaßnahmen bei Altbauten verstärkt und mehr Transparenz für den Verbraucher im Hinblick auf den Energiebedarf geschaffen werden.